Teilnahmebedingungen des TV Laufach Jugendzeltlagers

1. Sprachregelung

  • Das „Zeltlager“ erstreckt sich begrifflich von der Abfahrt in Laufach zum Zeltplatz bis zur Ankunft nach dem Zeltlager in Laufach. Die Adresse des Zeltplatzes wird auf der Homepage genannt.
  • „Teilnehmer“ sind alle am Zeltlager teilnehmenden Kinder und Jugendlichen beiderlei Geschlecht
  • Veranstalter des Zeltlagers ist der Turnverein Laufach 1902 e.V.

2. Anmeldung

  • Der Teilnehmer sollte zu Zeltlagerbeginn mindestens 7 Jahre alt sein und ein Höchstalter von 17 Jahren nicht überschreiten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.
  • Mit der Übermittlung des Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich.
  • Anmeldungen können nur unter Verwendung der offiziellen Anmeldeformulare (Online oder in Schriftform durch das entsprechende Formular) erfolgen.
  • Anmeldungen sind nur dann gültig, wenn sie von einem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers stammen.

3. Teilnahmebestätigung

  • Erst mit Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
  • Der Teilnehmerbeitrag ist binnen 2 Wochen nach Eingang dieser Bestätigung beim Teilnehmer zu überweisen.
  • Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist werden die Anmeldungen in der Reihenfolge der Anmeldung und des Zahlungseingangs registriert. Sollte ein Teilnehmer aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden können, erhält er eine entsprechende Benachrichtigung. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

4. Kosten

  • Weil Planung und der damit verbundene Einkauf spätestens 4 Wochen vor Beginn des Zeltlagers abgeschlossen sein müssen, können Abmeldungen, die innerhalb von 4 Wochen vor dem Anreisedatum eingehen, nur unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt werden:
  • Abmeldungen müssen schriftlich bei der TV Laufach Jugendleitung eingehen, mündliche Aussagen sind unzureichend.
  • Bei einer Abmeldung erfolgt bei
    • mehr als 4 Wochen vor Zeltlagerbeginn: volle Kostenrückerstattung
    • 4 Wochen bis 2 Wochen vor Zeltlagerbeginn: 50% Kostenrückerstattung
    • in den letzten 2 Wochen vor Zeltlagerbeginn: keine Kostenrückerstattung
  • Sollte das Zeltlager aufgrund mangelnder Anmeldungen ausfallen, so werden bereits gezahlte Beträge in voller Höhe erstattet. Geschieht dies aufgrund höherer Gewalt, besteht kein Erstattungsanspruch.

5. Aufsicht

  • Die Betreuer, die auch minderjährig sein können (Mindestalter 16 Jahre), werden im Rahmen des Zumutbaren die Teilnehmer betreuen und beaufsichtigen. Eine lückenlose Aufsicht ist nicht möglich.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zur Beachtung der am ersten Lagertag vermittelten Zeltlagerregeln, die einen reibungslosen Zeltlagerverlauf gewährleisten sollen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

  • Setzt sich ein Teilnehmer trotz Ermahnung wiederholt über Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sonstige grobe Verstöße gegen die Zeltlagerregeln, haben die Betreuer das Recht, den Teilnehmer vom weiteren Verlauf des Zeltlagers auszuschließen.
  • Der Teilnehmer muss in diesem Fall ohne Erstattung des Teilnehmerbeitrags und auf Kosten der Erziehungsberechtigten vom Zeltlagerplatz abgeholt werden.
  • Die Entscheidung über einen Ausschluss treffen der verantwortliche Gruppenleiter und die Lagerleitung. Er soll nur erfolgen, wenn mildere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

7. Haftung

  • Der TV Laufach haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl.
  • Die Teilnehmer haften für schuldhaft verursachte Schäden.
  • Im Fall des vorzeitigen Abbruchs des Zeltlagers aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände – z.B. Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern - übernimmt der TV Laufach keine Haftung oder Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.

8. Medizinisches

  • Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass ärztliche Maßnahmen, wie lebensrettende Operationen oder Schutzimpfungen, die von einem Arzt für erforderlich gehalten werden, an dem Teilnehmer vorgenommen werden dürfen.
  • Die Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung der Teilnehmer in ein Krankenhaus gebracht wird. Eine Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten erfolgt umgehend.
  • Im Fall der aus gesundheitlichen Gründen notwendigen Abholung eines Teilnehmers, trägt der TV Laufach keine entstehenden Kosten. Über die anteilige Erstattung von Kosen – im Verhältnis „Anzahl der vergangenen Tage im Zeltlager zur vollen Anzahl der Tage im Zeltlager“ – entscheidet der Veranstalter auf Antrag des Teilnehmers nach billigem Ermessen.
  • Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, dem Veranstalter alle Informationen zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Betreuung und Aufsicht des Teilnehmers von Bedeutung sein können (Art. 6 I lit. d DSGVO). Dies betrifft insbesondere Angaben zu chronischen Erkrankungen, Allergien, einzunehmenden Medikamenten und Verhaltensauffälligkeiten. Diese Informationen sind bei der Anmeldung im Feld "Sonstiges" zu vermerken. Sie unterliegen der Verschwiegenheit.
  • Für Schäden, die durch vollständige und wahrheitsgemäße Informationen hätten verhindert werden können, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

9. Versicherung

  • Alle Teilnehmer sind durch den Veranstalter für die Dauer des Aufenthalts im Zeltlager unfallversichert. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.

10. Bildrechte

  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme am Zeltlager Bilder und Videomaterial vom Teilnehmer angefertigt werden. Diese dürfen für Zwecke wie Presseveröffentlichungen, in Bildergalerien, in Social Media sowie auf der Homepage unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. In den Metadaten der Mediendatei dürfen auch personenbezogene Daten Sinne der DSGVO, die von der Kamera automatisch gespeichert werden (z.B. Aufnahmedatum, Geo-Tag) vorhanden sein. Ein Widerspruch ist jederzeit an diese E-Mail Adresse oder direkt in der Anmeldung im Feld "Sonstiges" möglich.

11. Datenschutz, Einwilligungserklärung

  • Sie erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm im Anmeldeformular angegebenen Kontaktdaten und vertraulichen Informationen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz, Art. 26 Abs. 3 DSGVO) zum Zwecke des Zeltlagers (auch bei einer Anmeldung in Schriftform) auf den Servern des TV Laufach verarbeitet, in einer Online-Datenbank abgelegt und genutzt werden. Weitere Information finden Sie in der Datenschutzerklärung des TV Laufach Onlineangebots.
  • Die Kontaktdaten und vertraulichen Informationen werden nur an die Betreuungspersonen des Ferienprogramms weitergegeben.
  • Die Daten werden nach dem Zeltlager anonymisiert und bleiben zum Zweck von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung) weiter in einer Datenbank gespeichert. Eine personenbezogene Zuordnung der Daten ist nich mehr möglich.
  • Aus Zuschusszwecken ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten (Wohnort, Geburtsdatum) zweckgebunden an die GEMEINDE LAUFACH und den BLSV gestattet.

12. Widersprungsrechte

  • Sie haben jederzeit das Recht des Wiederspruchs der Datenverarbeitung sowie der Preisgabe, Berichtigung, Löschung oder Verarbeitungseinschränkung der erhobenen Daten. (E-Mail schreiben)
  • Beachten Sie, dass wir nur solche personenbezogene Daten anfordern, verarbeiten und zu zuschusszwecken weitergeben, die im Sinne des Art. 6 I lit. f DSGVO auf Grundlage des berechtigten Interesse an einem wirtschaflichen und reibungslosen Ablauf des Zeltlagers zwingend erforderlich sind (z.B. Name, Adresse) oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zwingend erforderlich sind um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (z.B. Krankheits-, Versicherungsdaten).
    Eine Löschung oder Verarbeitungseinschränkung der erhobenen personenbezogenen Daten für die genannten Prozesse würde bedeuten, dass die betroffene Person nicht am Zeltlager teilnehmen kann. Bereits bezahlte Kostenbeiträge sind gemäß Abs. 4 (Kosten) zu erstatten.

13. salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Mit der Zustimmung in der Anmeldung durch Unterschrift oder Bestätigung der Teilnahmebedingungen im Online Formular stimme ich den Teilnahmebedingungen zu.